Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
Der Gesetzgeber schreibt im Abstand von 2 Jahren (für Fahrzeuge ab 3,5 to meist jährlich) eine technische Untersuchung vor.
Diese führen unsere GTÜ-Prüfingenieure gerne für Sie durch, entweder an unserer Prüfstelle Tiefenbach und in Plattling oder bei einem unserer Werkstatt-Partner.
Unsere Prüfingenieure legen großen Wert auf Ihre Sicherheit und erläutern Ihnen festgestellte Mängel persönlich.
Während wir die Untersuchung durchführen, können Sie bei einer Tasse Kaffe eine Zeitschrift studieren, im Internet surfen - oder bei der Untersuchung zusehen.
Abgasuntersuchung
Zur Überprüfung der Abgaswerte Ihres Pkw oder Nutzfahrzeuges ist eine Abgasuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Diese kann Ihr Kfz-Betrieb oder ein Prüfingenieur unseres Büros für Sie durchführen. Abhängig von der Motorart (Otto- oder Dieselmotor) oder der Abgasreinigungsstufe sind Untersuchungsablauf und -umfang auch hier vom Gesetzgeber vorgegeben.
Für die Abgasuntersuchung steht an unserer Prüfstelle eine Palette modernster Geräte zur Verfügung, die eine sichere Erfassung der Messwerte ermöglicht.
Ab 01.01.2010 heißt die Abgasuntersuchung für alle Kfz UMA/Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems. Die Abgas-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen ist gleichzeitig Geschichte! Doch für den Kunden ändert sich nichts. Die UMA führt Ihre Werkstätte oder der Prüfingenieur durch, fällig ist sie zusammen mit der HU.
Das Kleingedruckte auf Ihrem GTÜ- Untersuchungsbericht
Hier möchten wir Ihnen dieses „Kleingedruckte“ ausführlich erläutern und Ihre Fragen beantworten. mehr dazu...
Alle amtlichen Untersuchungen führen wir durch im Namen und für Rechnung der Gesellschaft für technische Überwachung mbH, Stuttgart







