"Ingenieurbüro Plöchinger" Kfz-Sachverständigenbüro

Kfz-Gutachten Unfallgutachten Unfallgutachter Schadengutachten Motorgutachten Lackgutachten Kfz-Sachverständige Sachverständige Gutachten Gutachter Schadengutachter Prüfstelle Kfz-Prüfstelle Prüfstützpunkt Hauptuntersuchung Abgasuntersuchung Sicherheitsprüfung Gasprüfung Schadstoffplakette UVV Unfallrekonstruktion Unfallanalyse Fahrzeugbewertung Oldtimerbewertung Leasinggutachten Sondergutachten Rahmenlehre Rahmenvermessung Änderungsabnahmen Unfallforschung Beweissicherung amtliche Untersuchungen Unfallsimulation Bruchuntersuchung Crashversuch "neutrales Gutachten" Restwert Wiederbeschaffungswert Wertminderung Totalschaden Verkehrsunfall Fahrzeugschaden "Unfall was nun" "Was tun nach einem Unfall" GTÜ Olditax BVSK IFS ADAC Wohwagengutachten Reisemobilgutachten Kfz-Bewertung Gebrauchtwagenbewertung Wohnwagen Reisemobil PKW LKW Motorschaden Lackschaden

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Sonstige amtliche Untersuchungen

Auch Untersuchungen nach weiteren, gesetzlichen Vorgaben können Sie bei uns durchführen lassen. Wollen Sie z.B. ein Fahrzeug exportieren, kann eine technische Untersuchung fällig werden.

Ebenso kann es erforderlich sein, technische Daten im Kfz-Brief zu ändern: eine Untersuchung nach § 27 StVZO kann dazu nötig sein (Beispiel: Ablastung ohne technische Änderung).

Eine Abnahme nach § 17 StVZO kann von der Zulassungsbehörde gefordert werden, wenn Zweifel an der Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges, z.B. nach einer Unfallinstandsetzung, auftauchen.

Bei Nutzfahrzeugen kann eine Verlängerung der ADR- oder CEMT-Bescheinigung oder der GGVS/ADR - Bescheinigung erforderlich werden.

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Kundenzufriedenheit

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