Sonstige amtliche Untersuchungen
Auch Untersuchungen nach weiteren, gesetzlichen Vorgaben können Sie bei uns durchführen lassen. Wollen Sie z.B. ein Fahrzeug exportieren, kann eine technische Untersuchung fällig werden.
Ebenso kann es erforderlich sein, technische Daten im Kfz-Brief zu ändern: eine Untersuchung nach § 27 StVZO kann dazu nötig sein (Beispiel: Ablastung ohne technische Änderung).
Eine Abnahme nach § 17 StVZO kann von der Zulassungsbehörde gefordert werden, wenn Zweifel an der Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges, z.B. nach einer Unfallinstandsetzung, auftauchen.
Bei Nutzfahrzeugen kann eine Verlängerung der ADR- oder CEMT-Bescheinigung oder der GGVS/ADR - Bescheinigung erforderlich werden.







