UVV - Abnahmen
Kraftbetätigte Einrichtungen, die von Arbeitnehmern benutzt werden, müssen nach den geltenden
Vorschriften jährlich auf Betriebssicherheit geprüft werden.
Dies gilt für Gabelstapler, Kräne, aber auch für alle Nutzfahrzeuge und deren Einrichtungen wie Ladebordwände, Kran oder Seilwinde.
Genauso zu prüfen sind Betriebseinrichtungen wie Hebebühne oder elektrisches Rolltor.
Unsere Sachkundigen verfügen über Ausbildung und Kenntnisse sowie die Ausrüstung zur Prüfung dieser Einrichtungen, zur Sicherheit Ihrer Angestellten.







