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Muss ich Abzüge akzeptieren?

Versicherer möchten sparen. Die Entschädigungsleistung wird daher häufig systematisch und millionenfach durch den zahlungspflichtigen Versicherer gekürzt – meist willkürlich und ohne Rücksicht auf die Rechtslage. In dem Wissen, dass der Beteiligte in 9 von 10 Fällen nichts dagegen unternimmt. Doch ungerechtfertigte Abzüge muss man nicht akzeptieren, weder bei fremdverursachten Schäden noch durch die eigene Kaskoversicherung.

Erste Vorsorgemaßnahme gegen Kürzungen ist nach einem unverschuldeten Unfall ein Schadengutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Kürzt dann die Versicherung, dann kann der Sachverständige mit einer ergänzenden Stellungnahme helfen. Damit kann Ihr Anwalt die gekürzten Beträge nachfordern. Ist eine solche Stellungnahme erforderlich, dann sind auch die Kosten dafür zu ersetzen.

Auch Abzüge bei einem Kaskoschaden muss man nicht immer hinnehmen. Wir prüfen für Sie die Abrechnung und beraten Sie gerne über die Möglichkeiten einer Nachforderung – kostenlos und unverbindlich.

Unser Tipp: Eine Rechtsschutzversicherung sichert im Streitfall das Kostenrisiko ab.

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