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Neues zur Scheinwerfereinstellrichtlinie

Wie die GTÜ mitteilt, gibt es nach einem nun in Abstimmung mit dem ZDK erstellten Leitfaden für die Überprüfung der Systeme zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer eine Übergangsfrist für die Prüfung der Scheinwerfereinstellplätze und der Stellflächen der Fahrzeuge. Dieser Leitfaden dient als Verfahrensanweisung für die Stückprüfung des Scheinwerfereinstellplatzes und der Stellfläche des Fahrzeuges (jetzt „Systeme zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer“ genannt). Der Leitfaden definiert die einzelnen Messmethoden und soll insbesondere die Reproduzierbarkeit der (Mess-)Ergebnisse ermöglichen. Die Übergangsbestimmung lautet in Kurzform:

1. Die bestehenden Untersuchungsstellen (die vor 2015 in Betrieb genommen wurden) sind nach der neuen HU-Scheinwerfer Prüfrichtlinie und dem dazugehörigen Leitfaden erst ab dem 01.01.2017 zu überprüfen.

2. Untersuchungsstellen, die im Jahr 2015 neu in Betrieb genommen wurden, müssen der neuen Richtlinie entsprechen und nun ggf. auf Basis des Leitfadens nachbegutachtet und bewertet werden.

Damit greift die Anwendung der HU-Scheinwerfer Prüfrichtlinie mit den neuen Anforderungen für bestehende Prüfstützpunkte erst zwei Jahre später. Es besteht so im Extremfall die Möglichkeit, mit den nach den bisherigen Vorgaben geprüften Scheinwerfereinstellplätzen bis Ende 2018 weiter zu arbeiten, soweit nicht neue Geräte bereits jetzt zur Prüfung von Scheinwerfern mit neuen Lichtsystemen angeschafft oder Herstellervorgaben erfüllt werden müssen. Eine Investition in neue Scheinwerfereinstellgeräte wird in vielen Fällen nicht sofort erforderlich werden. Es kann also in Ruhe abgewartet werden, bis das Angebot hier größer (und eventuell preisgünstiger) wird. Daher empfehlen wir, in diesem Fall die Scheinwerfereinstellgeräte im 4. Quartal 2016 nochmals nach den bisherigen Bedingungen überprüfen zu lassen.

Allerdings empfehlen wir aufgrund der erheblich gestiegenen Anforderungen an die Aufstellflächen des Fahrzeuges auch, nicht bis zum „letzten Drücker“ abzuwarten. In vielen Betrieben werden bauliche Maßnahmen erforderlich werden, um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Diese erfordern zum Teil eine Neu- oder Umplanung der Prüfarbeitsplätze. Es bietet sich hier an, diese Stellflächen ggf. in Verbindung mit anderen Investitionen wie z.B. in einen Vermessungsplatz oder Einstellplatz für Fahrerassistenzsysteme anzulegen. Falls Fragen zu den neuen Vorgaben bestehen, stehen unsere Prüfingenieure gerne für eine Beratung zur Verfügung.

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