Der Technische Dienst der GTÜ wurde 2009 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025 und 17020 für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten akkreditiert bzw. benannt.
Unsere USB (Unterschriftsberechtigten) erstellen in Zusammenarbeit mit dem Technischen Dienst der GTÜ Gutachten u.a. für folgende Zwecke:
„Vollgutachen“ nach § 21 STVZO
- Fahrzeuge, die nachträglich umgerüstet/vervollständigt werden
- Änderung der Fahrzeugart (Pkw in Wohnmobil u.a.)
- Importfahrzeuge
- Oldtimer
- Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre stillgelegt waren
Einzelabnahmen nach § 19(2) STVZO z.B. nach:
- Mehrfachänderungen
- Nach- oder Umrüstungen
- Änderungen ohne Teilegutachten
- Tuningmaßnahmen
Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV
Für neue Fahrzeuge, die in Eigenbau gefertigt oder nachträglich vervollständigt wurden und eine Zulassung zum Straßenverkehr benötigen.
§ 70 StVZO im Zusammenhang mit Einzelbegutachtungen nach § 13 EG-FGV
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit sehr hohem Gewicht
- Spezialtransporter mit Überlänge oder Überbreite
- Fahrzeuge mit sehr hohen Achslasten
- Genehmigung für Schwertransporte nach § 29 StVO
Typgenehmigungen
- Homologation (Prüfung von Fahrzeugen und Erstellen von Herstellerdokumentationen)
- Gesamtbetriebserlaubnis für Fahrzeuge der Klassen M, N, O, L und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Teilegutachten
über in Serie gefertigte, abnahmepflichtige Fahrzeugteile.
Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) für Fahrzeuge und Fahrzeugteile