Der Technische Dienst der GTÜ wurde 2009 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025 und 17020 für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten akkreditiert bzw. benannt.
Unsere USB (Unterschriftsberechtigten) erstellen in Zusammenarbeit mit dem Technischen Dienst der GTÜ Gutachten für folgende Zwecke:
Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV
Sie sind Hersteller oder Importeur von
Wir erstellen die notwendigen Gutachten und Dokumentationen für Sie, sodass Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle in Betrieb setzen können.
Sie sind z.B. Hersteller von
Für diese Abweichungen bei den rechtlichen Anforderungen gibt es ebenfalls feste Spielregeln, wie damit zu verfahren ist.
Das ist der Inhalt des § 70 StVZO. Hier werden Gutachten gefordert, die die Abweichungen definieren, die technische Eignung der Fahrzeuge absichern und Gegenmaßnahmen definieren, die eine möglichst gefahrlose Teilnahme dieser Fahrzeuge am Straßenverkehr ermöglichen. Diese Gutachten sind im nächsten Schritt die Arbeitsgrundlage für die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden, um die nötige Ausnahmegenehmigung zu erstellen.
Wir können mit der Begutachtung nach § 13 EG-FGV am Einzelfahrzeug auch das erforderliche Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erstellen.
Sie sind Fahrzeughersteller und wollen eine ganze Fahrzeugserie auf Europas Straßen zulassen und brauchen dafür eine Genehmigung nach nationalen, EG- oder ECE-Vorschriften?
Wir beraten und unterstützen Sie bei allen dafür relevanten Themen, wie zum Beispiel:
Sie produzieren Einzelfahrzeuge in großer Stückzahl?
Vielleicht ist es für Sie interessant diese Fahrzeuge über eine nationale Kleinserie, eine EG-Kleinserie oder gar eine uneingeschränkte Typgenehmigung genehmigen zu lassen.
Jeder Hersteller, der erstmals eine Genehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt (Genehmigungszeichen e1) beantragen möchte, muss ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen, das den Vorgaben des KBA genügt. Dieses Verfahren wird Anfangsbewertung genannt und kann durch die GTÜ als Technischer Dienst der Kategorie C durchgeführt werden.
Sie sind Tuner oder Hersteller von Fahrzeugteilen wie:
Wir erstellen Teilegutachten und/oder Teilegenehmigungen (ABE, EG-/ECE-Genehmigungen).
Hierbei arbeiten wir mit renommierten Prüflaboren und Hochschulen zusammen und kann dadurch deutschlandweit Teileprüfungen im näheren Umfeld durchführen.
Hersteller von Fahrzeugteilen müssen ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem nachweisen. Dies ist durch eine Verifizierung oder ISO-9001-Zertifizierung mit Nachweis der genehmigungsrelevanten Anforderungen möglich. Gerne unterstützen wir Sie über unsere GTÜ Zertifizierungsstelle GmbH hierbei.
Sie benötigen als Hersteller von z. B.
eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Typen nach nationalem Recht (StVZO)?
Wir erstellen Ihnen das benötigte Gutachten und führen die erforderlichen Prüfungen durch, zum Beispiel gemäß § 22 StVZO für Teile, die eine technische Einheit bilden, welche im Genehmigungsverfahren selbstständig behandelt werden.
Wir unterstützen bei allen relevanten Themen von Anfang Bis Ende, so dass Ihre Kunden ihre Fahrzeuge mit verschiedensten Teilen aufrüsten können.
Die Elektrifizierung des Antriebsstrangs stellt neue Anforderungen und Herausforderungen an Fahrzeug- und Aufbauhersteller sowie Importeure.
Wir unterstützen und beraten Sie bei der Homologation von Hybrid- und Elektrofahrzeugen vom kleinen Pedelec bis zu Bussen. Von der kompletten Neuentwicklung bis hin zum nachträglichen oder zusätzlichen Einbau elektrischer Antriebssysteme.
Dazu bietet Ihnen die GTÜ:
Sie benötigen als ADR-Fahrzeugbauer oder ADR Spediteur eine Zulassungsbescheinigung?
Wir stellen Ihnen diese Bescheinigung aus.