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Technischer Dienst

Der Technische Dienst der GTÜ wurde 2009 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025 und 17020 für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten akkreditiert bzw. benannt.

 

Unsere USB (Unterschriftsberechtigten) erstellen in Zusammenarbeit mit dem Technischen Dienst der GTÜ Gutachten u.a. für folgende Zwecke:

„Vollgutachen“ nach § 21 STVZO z.B. für:

  • Fahrzeuge, die nachträglich umgerüstet/vervollständigt werden
  • Änderung der Fahrzeugart (Pkw in Wohnmobil u.a.)
  • Importfahrzeuge
  • Oldtimer
  • Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre stillgelegt waren

 

Einzelabnahmen nach § 19(2) STVZO z.B. nach:

  • Mehrfachänderungen
  • Nach- oder Umrüstungen
  • Änderungen ohne Teilegutachten
  • Tuningmaßnahmen

 

Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV

Für neue Fahrzeuge, die in Eigenbau gefertigt oder nachträglich vervollständigt wurden und eine Zulassung zum Straßenverkehr benötigen.

 

§ 70 StVZO im Zusammenhang mit Einzelbegutachtungen nach § 13 EG-FGV Gutachten für:

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit sehr hohem Gewicht
  • Spezialtransporter mit Überlänge oder Überbreite
  • Fahrzeuge mit sehr hohen Achslasten
  • Genehmigung für Schwertransporte nach § 29 StVO

Mehr Informationen

 

Typgenehmigungen zum Beispiel Gutachten für:

  • Homologation (Prüfung von Fahrzeugen und Erstellen von Herstellerdokumentationen)
  • Gesamtbetriebserlaubnis für Fahrzeuge der Klassen M, N, O, L und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen

 

Teilegutachten

über in Serie gefertigte, abnahmepflichtige Fahrzeugteile.

 

Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) für Fahrzeuge und Fahrzeugteile

Mehr Informationen

  • GTÜ
  • ADAC-Vertragssachverständiger
  • Classic Data
  • BVSK
  • DAT Expert Partner