Nach Ablauf eines Leasingvertrags gibt es manchmal Meinungsverschiedenheiten über den Restwert eines Gebrauchtwagens.
Häufiger Streitpunkt ist dabei die Frage, ob es sich bei eventuell vorhandenen Mängeln um Spuren normalen Gebrauchs oder um reparaturbedürftige Schäden handelt. Oder ob die zur Beseitigung erforderlichen Kosten voll oder anteilig auf den Wert anzurechnen sind.
Ein neutrales Gutachten kann hier zur Klärung beitragen und bei den Verhandlungen mit der Leasinggesellschaft eine neutrale Basis bilden. Wir beraten Sie gerne im Einzelfall – sprechen Sie mit einem unserer erfahrenen Sachverständigen!