Beim Verkauf eines Fahrzeugs kann eine Bewertung durch einen neutralen Sachverständigen sehr hilfreich sein. Genauso, falls ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen entnommen, an Mitarbeiter verkauft wird oder im Erbschafts-, Insolvenz- oder Scheidungsfall.
Wir ermitteln den angemessenen Preis und stellen eine Werturkunde aus. Und das nicht nur für Pkw, sondern auch für Motorräder, Nutzfahrzeuge, Anhänger, Busse, Baumaschinen, Spezialfahrzeuge, Wohnwagen, Reisemobile, Motorsportfahrzeuge und alles, was Räder hat.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, erhalten Sie ergänzend dazu einen Zustandsbericht, in dem eventuelle Mängel genau beschrieben werden – damit es nachträglich keine Diskussionen über den Zustand des Fahrzeuges zum Verkaufszeitpunkt gibt. So lassen sich auch viele Streitigkeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung vermeiden.
Beim Wert eines Oldtimers oder Liebhaberfahrzeuges liegen manchmal Welten zwischen Wunschpreis des Verkäufers, Angebot des Käufers und dem tatsächlichen Marktwert.
Gerade bei älteren Fahrzeugen ist der Erhaltungs- oder Restaurationszustand die entscheidende Grundlage für die Wertfindung. Darüber hinaus wird der Wert beeinflusst durch Reparaturen und die Originalität des Oldtimers.
Ob als Basis für die Versicherungseinstufung oder zur Ermittlung eines marktgerechten Verkaufspreises: Unsere Sachverständigen verfügen über die erforderlichen Fachkenntnisse und Unterlagen zur sicheren Bewertung – und kennen die Oldtimerszene aus der Praxis.