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H-Kennzeichen

Vor die Zulassung von mehr als 30 Jahre alten Fahrzeugen über ein H-Kennzeichen hat der Gesetzgeber eine Prüfung und Begutachtung durch eine Überwachungsorganisation gestellt.

Diese Begutachtung nach §23 StVZO führen wir als Partner der GTÜ durch.

Voraussetzung für die Zuteilung des H-Kennzeichens ist u.a. ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand (Einstufung als erhaltungswürdiges Kulturgut).Veränderungen sind nur zulässig, wenn diese zeitgemäß sind, d.h. innerhalb von 10 Jahren nach der Zulassung vorgenommen wurden oder eine solche Änderung in diesem Zeitraum hätte vorgenommen werden können.

Leitfaden

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