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#2 | 2017 – Wichtige Änderungen für Prüfstützpunkte, Investitionsberatung

Zunächst bedanke ich mich auch im Namen aller Mitarbeiter meines Büros für die sehr gute und angenehme Zusammenarbeit, die wir gerne auch zukünftig fortsetzen möchten. Es ist unsere Philosophie, diese Partnerschaft auf eine breite Basis zu stellen. Daher stehen wir Ihnen in allen Bereichen auch beratend zur Seite.

Die Fahrzeugtechnik und insbesondere die Elektronik im Fahrzeug haben sich in den letzten Jahren immer rasanter entwickelt. Dieser Trend wird anhalten und fordert modernen Reparaturbetrieben hohe Investitionen in Aus- und Weiterbildung und technische Ausrüstung ab. Um dem Fortschritt in der Fahrzeugtechnik gerecht zu werden, steht auch die Hauptuntersuchung vor erheblichen Änderungen. Denn schon lange geht es beim Thema Fahrzeugsicherheit nicht mehr allein um ausgeschlagene Gelenke und Rostschäden, sondern um ausgefeilte Sicherheitstechnik und -Elektronik. Daher wurde als erster Schritt für eine zusätzliche Elektronikprüfung im Rahmen der amtlichen Untersuchungen der „HU-Adapter“ eingeführt. Als nächstes sollen die Prüfung der neuen Licht- und Scheinwerfertechnik und die digitale Erfassung der Bremswerte umgesetzt werden.

Schon in diesem Jahr stehen für jeden Betrieb, in dem weiterhin amtliche Untersuchungen durchgeführt werden sollen, wichtige Entscheidungen an über Investitionen zur Erfüllung der neuen Vorgaben des Gesetzgebers. Dies ist manchmal auch mit baulichen Maßnahmen verbunden. Dass die entsprechenden Richtlinien zum Teil bereits mehrfach geändert wurden, macht es dabei nicht einfacher. Da verschiedene Übergangsfristen einzuhalten sind, ist es jedoch spätestens jetzt an der Zeit, sich mit dieser Thematik intensiv zu beschäftigen. Auch wenn das Jahr 2019 noch weit weg erscheint: Bei Bremsenprüfständen sind die Lieferkapazitäten der Hersteller begrenzt, so dass wir raten, keinesfalls länger abzuwarten. Und der Scheinwerfer-Einstellplatz muss noch in diesem Jahr auf die neuen Anforderungen umgerüstet werden.

Sicher möchten Sie die amtlichen Untersuchungen Ihren Kunden auch zukünftig in Ihrem Betrieb anbieten und das daraus resultierende Reparatur-Potential nutzen. Wenn Sie Fragen zu den neuen Vorgaben haben oder vielleicht sogar unsicher sind, ob sich die Investitionen für Sie und Ihren Betrieb überhaupt noch lohnen, beraten wir Sie gerne. Sehr häufig klappt die Umrüstung auch mit deutlich weniger Aufwand als es auf den ersten Blick erscheint. Wir bringen unsere Ideen mit ein und planen mit Ihnen zusammen die Optimierung der geänderten Abläufe, die Anordnung und die Ausstattung des Prüf-Arbeitsplatzes, den Sie je nach Werkstattsituation natürlich auch für Diagnose- und Vermessungsarbeiten oder auch zur Einstellung von Sensoren und Kameras für Fahrerassistenzsysteme nutzen können und sollten. Auch der veränderte HU-Prüfablauf mit Probefahrt und Elektronikprüfung sollte dabei berücksichtigt werden. Vereinbaren Sie daher umgehend einen – kostenlosen – Beratungstermin oder sprechen Sie einfach unsere Prüfingenieure an.

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