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Neuer „USB“ bei GTÜ-Plöchinger

Prüfingenieur Johannes Orthuber erhielt vor kurzem nach erfolgreich absolvierter Ausbildung und Prüfung die Anerkennung als USB (Unterschriftsberechtigter) des Technischen Dienstes der GTÜ. Damit ist er – nach PI Franz Sigl – bereits der zweite Prüfingenieur im Sachverständigenbüro Plöchinger, der berechtigt ist, im Namen der GTÜ Gutachten nach § 13 EG-FGV zu erstellen. Mit diesem Gutachten kann z.B. ein Neufahrzeug zugelassen werden. Weitere Dienstleistungen in Verbindung mit dem Technischen Dienst der GTÜ finden Sie hier.

Damit ist das Büro bestens vorbereitet auf die demnächst erwartete Öffnung des § 21 STVZO, mit der z.B. auch die Einzelabnahme von technischen Änderungen an bereits zugelassenen Fahrzeugen für Technische Dienste freigegeben werden soll. Damit wird eines der letzten Monopole im Bereich der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen fallen.

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