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Neues zur HU

Ab 1.7.2012 ändert sich einiges bei den Vorschriften zur Hauptuntersuchung, kurz HU genannt: Die Rückdatierung der Fälligkeit z.B. bei Überziehung der Fälligkeitsfrist entfällt.

Wer mehr als 2 Monate überzieht, riskiert aber nicht nur ein Bußgeld, sondern muss auch einen 20-prozentigen Aufschlag in Kauf nehmen, verbunden mit einer „vertiefenden Untersuchung“.

Es ändern sich auch die gesetzlichen Vorgaben für die Mangeleinstufung. Vor allem bei Beleuchtungsmängeln ist eine schärfere Beurteilung vorgeschrieben. Es empfiehlt sich daher eine Überprüfung der Beleuchtungsfunktionen vor der Fahrt zum Prüfer. Diese Vorprüfung kann natürlich auch Ihre Werkstatt durchführen. Auch Verbandkasten und Warndreieck sollten den Vorschriften entsprechen. Hier die wesentlichen Änderungen zusammengefasst.

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