Mit dem Beschluss des Bundesrats zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 15.02.2019 ist ein weiteres Restmonopol gefallen. Somit erhalten Sie demnächst auch Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T,C,R,S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.
Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielweise in folgenden Fällen:
Für die Erstellung solcher Gutachten sind unsere Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ fachlich bestens qualifiziert und gerüstet.