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Warnwestenpflicht auch in Deutschland

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Wer bislang noch keine Warnweste im Auto hat, sollte sich zügig eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471) zulegen und – ebenso wie das Warndreieck und den Verbandskasten – jederzeit mitführen.

Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in Deutschland in jedem Fahrzeug mindestens eine Weste vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.

Die Warnweste ist bei einer Panne oder einem Unfall anzulegen, wenn der Fahrer das Fahrzeug verlässt.Sie sollte daher im Innenraum griffbereit verstaut werden! Jedes Fahrzeug sollte nach den aktuellen Vorschriften auch einen Verbandkasten mit noch zugelassenem Material und ein Warndreieck haben. Diese sind auch im Rahmen der Hauptuntersuchung zu prüfen.

In vielen anderen Ländern (z.B. Belgien, Italien, Slowenien, Ungarn) ist für jeden Pkw-Insassen eine Warnweste vorgeschrieben, der das Fahrzeug verlässt.Diese muss vor allem auf der Autobahn bereits beim Aussteigen und Aufstellen eines Warndreieckes getragen werden. Die Strafen bei Zuwiderhandlung betragen je nach Land zwischen 14 Euro und 600 Euro.

Nach Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D29, ehemals VGB 12 und 56 ist das Mitführen einer Warnweste in allen gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben.

Diese Regel gilt auch für PKW die gewerblich genutzt werden. Auch jede/r (regelmäßig) mitfahrende Beifahrer/in muss eine eigene Warnweste mitführen.

 

Ein Tipp: Es ist nicht sinnvoll, die Warnweste über den Beifahrersitz zu ziehen! Das Material der Warnwesten ist teilweise UV-empfindlich und kann mit der Zeit seine Signalwirkung verlieren!

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